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FAQ - frequently asked questions

 

Im Folgenden werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gern per E-Mail.

Bin ich Reservist?

Reservist ist jeder, der mindestens einen Tag aktiven Dienst in der Bundeswehr geleistet hat, diesen Dienst beendet hat und nicht (nachträglich) ausgemustert wurde.

Muss ich dafür dem Reservistenverband beitreten?

Nein, um Reservist zu sein muss man nicht dem Reservistenverband beitreten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Reservistenverband und der Bundeswehr

Bundeswehr heißen die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Bundeswehrverwaltung und der weiteren Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen.

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) oder auch Reservistenverband, ist grundsätzlich erstmal ein Verein. Allerdings mit der Besonderheit, dass dieser Verein einen parlamentarischen Auftrag durch den Deutschen Bundestag bekommen hat, sich um ALLE Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr zu kümmern. Unabhängig davon, ob der Reservist Mitglied des VdRBw e.V. ist oder nicht.

Was bringt mir dann eine Mitgliedschaft im Reservistenverband?

Auch wenn sich der Reservistenverband auch um Reservisten kümmert, die nicht Mitglied sind, hat eine Mitgliedschaft doch einige Vorteile!

 

Einige der Vorteile kann man hier einsehen!

 

Als Reservist der Bundeswehr hat man außerdem noch diese Vorteile durch eine Mitgliedschaft im Reservistenverband:

  • das Angebot des Verbandes, um sich militärisch, körperlich und geistig fit zu halten,

  • Engagement für die Streitkräfte und Sicherheitspolitik,

  • Teamgeist und kameradschaftliches Miteinander,

  • Öffentlichkeitsarbeit als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.

Welche Arten von Veranstaltungen gibt es für Reservisten?

Als Reservist kann man grundsätzlich an drei Arten von Veranstaltungen teilnehmen:

 

VVag - Verbandsveranstaltungen

Verbandsveranstaltungen sind Veranstaltungen des Reservistenverbandes. Reservisten mit allgemeiner UTE haben die Erlaubnis, zu diesen Veranstaltungen Uniform zu tragen, wenn dies vom Leitenden der Veranstaltunge angeordnet/genehmigt wurde. Der Reservist muss die besonderen Reservisten-Kennzeichnungen auf der Uniform tragen (Heer/Lw: schwarz-rot-goldene Litzen; Marine: ein R anstatt des Ankers).

Status: Reservisten, die an einer VVag teilnehmen, sind während der Veranstaltung KEINE Soldaten. Sie sind Zivilisten mit Uniformtrageerlaubnis und unterstehen nicht der Vorgesetzenverordnung, können also weder Befehle empfangen, noch Befehle geben.

Gewöhnlich werden Fahrtkosten und Verpflegung während der Veranstaltung gestellt.

 

DVag - Dienstliche Veranstaltung

Bei einer Dienstlichen Veranstaltung sind die Reservisten für die Dauer der Veranstaltung (das bedeutet, von der Unterschrift unter der Anwesenheits-/Teilnehmerliste bis zur Entlassung durch den Leitenden, nicht aber auf der Fahrt) im Status eines Soldaten, mit allen Rechten und Pflichten.

Verpflegung und Fahrtkosten werden gestellt.

DVags liegen nicht im Verantwortungsbereich des Reservistenverbandes, sondern der Bundeswehr.

 

ResDL - Reservistendienstleistung

Während einer Reservistendienstleistung, früher auch Wehrübung genannt, ist der Reservist Reservistendienstleistender und ab dem auf dem Einberufungsbescheid stehenden Dienstantrittsdatum im Status eines Soldaten, mit allen Rechten und Pflichten.

Dienstantrittsreise und Rückreise werden vergütet. Der Reservist erhält in der Zeit seiner ResDL Wehrsold und Leistungen der Unterhaltsicherungsbehörde. Als Mob-beorderter Reservist, also Reservist mit Planstelle in einer aktiven Einheit der Bundeswehr, kann der Reservist mit Ableistung von ResDL-Tagen befördert werden.

Was ist eine UTE?

Als Uniformtrageerlaubnis (UTE) wird im Sprachgebrauch von Bundeswehr  die Genehmigung für Reservisten zum Tragen einer Bundeswehr-Uniform bzw. Bundesheer-Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses bezeichnet.

 

Für Informationen zu Antrag, Genehmigung und Zuständigkeit hier klicken!

 

Gemäß den genannten Rechtsgrundlagen kann die Uniformtrageerlaubnis zu folgenden Anlässen erteilt werden:

  • festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Ziff. 1 UnifV),

  • Bestattungen von Angehörigen und Kameraden (§ 3 Ziff. 2 UnifV),

  • festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Ziff. 3 UnifV),

  • Veranstaltungen von Soldaten- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht (§ 3 Ziff. 4 UnifV),

  • andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Ziff. 5 UnifV) sowie

  • Reisen zu Dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 Soldatengesetz einschließlich der Rückreisen (§ 3 Ziff. 6 UnifV).

Ich habe nie gedient, darf ich auch an Veranstaltungen teilnehmen?

Als nichtgedientes Mitglied, oder auch Fördermitglied, hat man die Möglichkeit, an VVags oder DVags teilzunehmen.

 

Die Teilnahme an VVags ist unproblematisch.

Bei hoheitlichen Veranstaltungen (z.B. Schießen), die immer als DVag durchfeführt werden, müssen Fördermitglieder als Gäste eingeladen werden. Hier gilt, dass 10% Teilnehmer einer DVag Gäste sein dürfen.

Als Gäste gelten auch diejenigen Reservisten, welche das 65 Lebensjahr bereits vollendet haben.

 

Fördermitglieder und Kameraden 65+ können keine ResDL ableisten, keine DVag leiten und unterliegen teilweise weiteren Beschränkungne bei DVags.

Wo kriege ich als Reservist meine Uniform her?

Ein Antrag auf Einkleidung kann bei der Geschäftsstelle des Reservistenverbands in Kassel gestellt werden. Die Geschäftsstelle wird diesen Antrag dem Feldwebel für Reservisten (FwRes) Kassel zuleiten, der dann die Einkleidung einsteuern wird, wenn keine Hindernisgründe entgegenstehen.

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