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FAQ - frequently asked questions

 

Im Folgenden werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.

Sollten dennoch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gern per E-Mail.

  • Bin ich Reservist?
    Reservist ist jeder, der mindestens einen Tag aktiven Dienst in der Bundeswehr geleistet hat, diesen Dienst beendet hat und nicht (nachträglich) ausgemustert wurde.
  • Muss ich dafür dem Reservistenverband beitreten?
    Nein, um Reservist zu sein muss man nicht dem Reservistenverband beitreten.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem Reservistenverband und der Bundeswehr?
    Bundeswehr heißen die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Bundeswehrverwaltung und der weiteren Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) oder auch Reservistenverband, ist grundsätzlich erstmal ein Verein. Allerdings mit der Besonderheit, dass dieser Verein einen parlamentarischen Auftrag durch den Deutschen Bundestag bekommen hat, sich um ALLE Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr zu kümmern. Unabhängig davon, ob der Reservist Mitglied des VdRBw e.V. ist oder nicht.
  • Was bringt mir dann eine Mitgliedschaft im Reservistenverband?
    Auch wenn sich der Reservistenverband auch um Reservisten kümmert, die nicht Mitglied sind, hat eine Mitgliedschaft doch einige Vorteile! Einige der Vorteile kann man hier einsehen! Als Reservist der Bundeswehr hat man außerdem noch diese Vorteile durch eine Mitgliedschaft im Reservistenverband: das Angebot des Verbandes, um sich militärisch, körperlich und geistig fit zu halten, Engagement für die Streitkräfte und Sicherheitspolitik, Teamgeist und kameradschaftliches Miteinander, Öffentlichkeitsarbeit als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.
  • Welche Arten von Veranstaltungen gibt es für Reservisten?
    Als Reservist kann man grundsätzlich an drei Arten von Veranstaltungen teilnehmen: VVag - Verbandsveranstaltungen Verbandsveranstaltungen sind Veranstaltungen des Reservistenverbandes. Reservisten mit allgemeiner UTE haben die Erlaubnis, zu diesen Veranstaltungen Uniform zu tragen, wenn dies vom Leitenden der Veranstaltunge angeordnet/genehmigt wurde. Der Reservist muss die besonderen Reservisten-Kennzeichnungen auf der Uniform tragen (Heer/Lw: schwarz-rot-goldene Litzen; Marine: ein R anstatt des Ankers). Status: Reservisten, die an einer VVag teilnehmen, sind während der Veranstaltung KEINE Soldaten. Sie sind Zivilisten mit Uniformtrageerlaubnis und unterstehen nicht der Vorgesetzenverordnung, können also weder Befehle empfangen, noch Befehle geben. Gewöhnlich werden Fahrtkosten und Verpflegung während der Veranstaltung gestellt. DVag - Dienstliche Veranstaltung Bei einer Dienstlichen Veranstaltung sind die Reservisten für die Dauer der Veranstaltung (das bedeutet, von der Unterschrift unter der Anwesenheits-/Teilnehmerliste bis zur Entlassung durch den Leitenden, nicht aber auf der Fahrt) im Status eines Soldaten, mit allen Rechten und Pflichten. Verpflegung und Fahrtkosten werden gestellt. DVags liegen nicht im Verantwortungsbereich des Reservistenverbandes, sondern der Bundeswehr. ResDL - Reservistendienstleistung Während einer Reservistendienstleistung, früher auch Wehrübung genannt, ist der Reservist Reservistendienstleistender und ab dem auf dem Einberufungsbescheid stehenden Dienstantrittsdatum im Status eines Soldaten, mit allen Rechten und Pflichten. Dienstantrittsreise und Rückreise werden vergütet. Der Reservist erhält in der Zeit seiner ResDL Wehrsold und Leistungen der Unterhaltsicherungsbehörde. Als Mob-beorderter Reservist, also Reservist mit Planstelle in einer aktiven Einheit der Bundeswehr, kann der Reservist mit Ableistung von ResDL-Tagen befördert werden.
  • Was ist eine UTE?
    Als Uniformtrageerlaubnis (UTE) wird im Sprachgebrauch von Bundeswehr die Genehmigung für Reservisten zum Tragen einer Bundeswehr-Uniform bzw. Bundesheer-Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses bezeichnet. Für Informationen zu Antrag, Genehmigung und Zuständigkeit hier klicken! Gemäß den genannten Rechtsgrundlagen kann die Uniformtrageerlaubnis zu folgenden Anlässen erteilt werden: festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung (§ 3 Ziff. 1 UnifV), Bestattungen von Angehörigen und Kameraden (§ 3 Ziff. 2 UnifV), festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 3 Ziff. 3 UnifV), Veranstaltungen von Soldaten- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht (§ 3 Ziff. 4 UnifV), andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen (§ 3 Ziff. 5 UnifV) sowie Reisen zu Dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 Soldatengesetz einschließlich der Rückreisen (§ 3 Ziff. 6 UnifV).
  • Ich habe nie gedient, darf ich auch an Veranstaltungen teilnehmen?
    Als nichtgedientes Mitglied, oder auch Fördermitglied, hat man die Möglichkeit, an VVags oder DVags teilzunehmen. Die Teilnahme an VVags ist unproblematisch. Bei hoheitlichen Veranstaltungen (z.B. Schießen), die immer als DVag durchfeführt werden, müssen Fördermitglieder als Gäste eingeladen werden. Hier gilt, dass 10% Teilnehmer einer DVag Gäste sein dürfen. Als Gäste gelten auch diejenigen Reservisten, welche das 65 Lebensjahr bereits vollendet haben. Fördermitglieder und Kameraden 65+ können keine ResDL ableisten, keine DVag leiten und unterliegen teilweise weiteren Beschränkungen bei DVags.
  • Wo kriege ich als Reservist meine Uniform her?
    Ein Antrag auf Einkleidung kann bei der Geschäftsstelle des Reservistenverbands in Kassel gestellt werden. Die Geschäftsstelle wird diesen Antrag dem Feldwebel für Reservisten (FwRes) Kassel zuleiten, der dann die Einkleidung einsteuern wird, wenn keine Hindernisgründe entgegenstehen.
  • Wer ist Reservist?
    Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten alle Soldatinnen und Soldaten von Rechts wegen den Status des Reservisten. Ihr Dienstgrad wird dann um das Kürzel „d. R.der Reserve“ (= der Reserve) ergänzt, aus dem Hauptfeldwebel wird beispielsweise der „Hauptfeldwebel d. R.der Reserve“. Ausscheidende Berufssoldaten und -soldatinnen haben das Recht, das Kürzel „a. D.außer Dienst“ (=außer Dienst) zu führen. Auch Zivilisten können Reservist werden. Hierzu müssen sie eine entsprechende Laufbahnausbildung der Reserve durchlaufen. Diese wird auch als Blockausbildung über mehrere Wochenenden angeboten. Mit Hochschulabschluss ist auch ein Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad möglich. Um Reservist zu werden, muss man deutscher Staatsbürger sein und sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Wer als Reservist in den Reservistenverband/die RK Kassel eintritt, wird wieder eingekleidet und kann an Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) der Bundeswehr teilnehmen. Angeboten werden militärische Weiterbildungen, Schießen, Märsche, militärische Wettkämpfe etc. Darüber hinaus bieten wir Verbandsveranstaltungen (VVag) an, die teilweise in Uniform stattfinden. Weder der Dienstgrad noch die Teilstreikraft spielen bei uns ein Rolle. Aktive Soldaten können als außerordentliche Mitglieder an Veranstaltungen teilnehmen. Ungediente können als fördernde Mitglieder eintreten. Wir engagieren uns in der freiwilligen Reservistenarbeit. Unser Auftrag ist eine Mittlerrolle zwischen unseren Streitkräften und der zivilen Bevölkerung. Dazu pflegen wir einen engen Kontakt mit der Bundeswehr.
  • Wie groß ist die Reserve?
    Der strukturelle Bedarf der Streitkräfte an Reservisten liegt bei rund 60.000. Derzeit machen etwa 28.000 regelmäßige Übungen. Im Bundeshaushalt sind die erforderlichen Mittel zur Durchführung von Reservedienstleistungen eingestellt. Für das Jahr 2018 konnten durchschnittlich 4.000 Reservisten pro Tag über das gesamte Jahr Dienst leisten. Diese Zahl soll bis 2020 auf 4.500 steigen. Jedes Jahr scheiden rund 15.000 gut ausgebildete Soldaten aus dem aktiven Dienst aus. Die Bundeswehr versucht, sie durch Angebote für den (freiwilligen) Reservedienst zu gewinnen.
  • Welche Aufgaben haben Reservisten?
    Reservisten ergänzen und verstärken die aktiven Soldaten im In- und Ausland. Sie bringen aus ihrem zivilen Leben viele spezielle Kenntnisse ein und sind im Spannungs- und Verteidigungsfall schnell verfügbar. Das Aufgabenspektrum reicht von der Dienstpostenvertretung im Grundbetrieb bis zur Verwendung in Auslandseinsätzen. Bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen leisten Reservisten Amtshilfe im Inneren und unterstützen die zivilen Hilfsorganisationen. Darüber hinaus sind sie Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft und zugleich auch Botschafter für die Belange der Streitkräfte.
  • Wie werden Reservisten eingesetzt?
    Während einer Reservedienstleistung werden sie zu aktiven Soldaten mit allen Rechten und Pflichten. Ihr Einsatz kann von einem Tag bis zu zehn Monaten im Kalenderjahr dauern. Überblick: So ist die Reserve der Bundeswehr aufgebaut. (C) Bundeswehr
  • Wo werden Reservisten eingesetzt?
    Es gibt drei Kategorien der Reserve der Bundeswehr. Die Truppenreserve fest vorgesehene („beorderte“) Dienstposten in der gesamten Bundeswehr. Im Wesentlichen handelt es sich um Ergänzungskräfte oder Verstärkungsdienstposten, die die aktiven Soldaten im Spannungs- und Verteidigungsfall unterstützen. Die Territoriale Reserve gehört zur Streitkräftebasis. Sie entlastet und verstärkt mit ihren Heimatschutzkräften die aktive Truppe beim Heimatschutz im Inland. Dazu zählen auch die territorialen Verbindungsorganisationen, die aus Reservisten aus der Region bestehen, die zum Beispiel bei Waldbränden oder Schneekatastrophen zum Einsatz kommen. Die Allgemeine Reserve ergänzt die aktiven Soldaten und umfasst die Gesamtheit aller Reservisten, für die kein fester Dienstposten vorgesehen ist. Sie dient als Personalpool und langfristiges Aufwuchspotenzial der Streitkräfte im Spannungs- und Verteidigungsfall.
  • Wie werden Reservisten beordert?
    Beorderung bedeutet, der Reservist ist einem bestimmten Dienstposten zugeordnet, auf dem er grundsätzlich auch seinen Reservedienst leistet. Die Bundeswehr unterscheidet hierbei zwischen einer Beorderung in der Verstärkungsreserve oder in der Personalreserve. Die Verstärkungsreserve umfasst die Ergänzungskräfte und Dienstposten in der aktiven Truppe, die für den Aufwuchs im Spannungs- und Verteidigungsfall benötigt werden. Die Personalreserve umfasst die häufig auch als „Spiegeldienstposten“ bezeichneten Beorderungsmöglichkeiten, also Dienstposten für aktive Soldaten, die zusätzlich mit einem oder mehreren Reservisten besetzt werden können, um zum Beispiel temporäre Vakanzen auf Dienstposten zu kompensieren. Dies kann beispielsweise gesehen, wenn ein Oberstleutnant d.R.der Reserve als „Spiegel“ die Arbeit eines Kommandeurs im Heimatstandort übernimmt, wenn dieser in einen Auslandseinsatz geht.
  • Wie werden Reservisten entlohnt und freigestellt?
    Der Reservistendienst außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles ist grundsätzlich freiwillig. Die Bundeswehr übernimmt für diese Zeit die Sicherung des Einkommens. Selbstständige erhalten eine Entschädigung für entgehende Einkünfte von maximal 430 Euro am Tag. Für Geringverdiener oder Studenten gibt es ihrem Dienstgrad gemäß Mindestleistungen. Reservisten dürfen wegen einer Dienstleistung nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Die Bundeswehr betreibt deshalb Kooperationen mit der Wirtschaft, um die Freistellungsbereitschaft der Arbeitgeber zu erhöhen. Besonders engagierte Arbeitgeber zeichnet sie jährlich mit dem Preis „Partner der Reserve“ aus. Sie ergänzen und verstärken die aktiven Soldatinnen und Soldaten und bringen zudem spezielle Fähigkeiten aus ihrem zivilen Leben mit: die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. (C) Bundeswehr/Martina Pump
  • Wer ist für die Reserve zuständig?
    Die Zuständigkeit für die Reserve liegt beim Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, der zugleich Beauftragter für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr ist und dabei vom Abteilungsleiter des Führungsstabes der Streitkräfte (FüSK) unterstützt wird. Das Referat FüSK III 4 im BMVgBundesministerium der Verteidigung ist für Grundsatzfragen zuständig. Das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr im Streitkräfteamt in Bonn arbeitet dem Ministerium zu und ist die zentralen Kontakt- und Ansprechstelle nach außen. Auskünfte zur Reserve kann man auch in den Karrierecentern, in den Landeskommandos oder in der Personalabteilung des jeweiligen Truppenteils in den Bundeswehr-Standorten erhalten.
  • Wie ist die Reserve organisiert?
    Für die Territoriale Reserve der Streitkräftebasis gibt es spezielle Verfahren, um ihren schnellen und flexiblen Einsatz zu ermöglichen. Sie umfasst Kreisverbindungskommandos (KVKKreisverbindungskommando), Bezirksverbindungskommandos (BVKBezirksverbindungskommando) und ein Landesregiment sowie die Heimatschutzkompanien. Die Kräfte der Territorialen Reserve gehören Landeskommandos, die wiederum unter dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr zusammengefasst sind. Den Ergänzungskräften der Truppenreserve sind Partnerverbände der aktiven Soldaten zugeordnet, die sie bei Ausbildung und Übungen unterstützen. Die Bundeswehr arbeitet eng mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBwVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.) zusammen, der sie nach ihren Vorgaben sowohl bei der Betreuung der Reservisten, als auch bei der Ausbildung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und Mittlerfunktion in die Gesellschaft unterstützt. Der VdRBwVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. weist zahlreiche Untergliederungen im gesamten Bundesgebiet auf. Als Partner außerhalb der Bundeswehr erhält der Reservistenverband für seine Unterstützung Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt.
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