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Abteilungen/
Reservistenarbeitsgemeinschaften (RAG)
RAGen sind (größtenteils) Untergliederung der RK, die sich auf einen bestimmten Themenschwerpunkt spezialisiert haben.
Die Mitgliedschaft in der RAG steht grundsätzlich jedem Mitglied der RK frei.
Der RAG Leiter wird vom RK-Vorstand bestimmt und ist in den RK-Vorstand kooptiert.
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